Wissenswertes für Patienten

Was ist überhaupt die Telematik-Infrastruktur?

Bei der Telematik geht es darum, digitale Informationen verschiedener Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen online miteinander zu vereinen. Theoretisch sollen so medizinische Informationen für die Behandlung von Patienten  durch zentralen Zugriff schneller verfügbar gemacht werden. 

Dazu müssen sich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und weitere Leistungserbringer mit zusätzlicher Hardware in ihrer Praxis ausstatten, mit neuen Kartenlesegeräten und sog. Konnektoren, die über das Internet mit dem Leistungsnetzwerk der Gematik verbunden werden.

Praktisch ist das System derzeit nicht ausgereift, die Hardware extrem störanfällig und in sehr vielen Fällen schlecht installiert, wodurch Patientendaten möglicherweise zur Zielscheibe von Hackern werden können.

Was wird elektronisch gespeichert werden?

Verpflichtend: die Gesundheitskarte (eGK)

Zunächst werden auf der elektronischen Gesundheitskarte persönlichen Informationen gespeichert. Das sind Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertenstatus oder Zuzahlungsstatus. Über die Telematik-Infrastruktur soll zukünftig online ein Stammdatenabgleich erfolgen, um zu prüfen, ob die Daten noch aktuell sind.

Damit müssen die Ärzte und Therapeuten die administrativen Aufgaben der Krankenkasse übernehmen, ohne dass sie dafür eine Gegenleistung bekommen! Im Gegenteil, der Aufwand für diese Aufgaben reduziert die Zeit, die der Behandler mit den Patientinnen und Patienten verbringen kann!

Darstellung der elektronischen Gesundheitskarte
Kartengrafik: gematik GmbH

Was soll zukünftig passieren?

Freiwillig: Notfalldaten auf der eGK

Es können freiwillig auf der elektronischen Gesundheitskarte weitere Informationen gespeichert werden. Zum Beispiel über chronische Krankheiten, regelmäßig einzunehmende Medikamente oder Allergien.

Außerdem können weitere Informationen hinterlegt werden wie z. B. ein Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht.

Datenaustausch zwischen Leistungserbringern

Es können mit der elektronischen Gesundheitskarte  Informationen zwischen verschiedenen Leistungserbringern ausgetauscht werden. Zum Beispiel Arztbriefe, Röntgenbilder, Befunde, Medikamentenpläne.

Das bedeutet, dass Ihre sensiblen Patientendaten über das Internet als Transportnetz (siehe Grafik) geschickt werden.

Schematische Darstellung TI
Aus: https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Publikationen/gematik_whitepaper_web_Stand_270916.pdf Seite 14

Was haben Sie damit zu tun?

Wenn Ihre medizinischen Daten über die Anbindung an ein externes Netzwerk die sichere Praxis Ihres Arztes verlassen, wird Ihr Arzt seine Schweigepflicht verletzen, denn er kann nicht mit Sicherheit garantieren, dass eventuell Unberechtigte diese Daten zu sehen bekommen. Viele Installationen in den deutschen Arztpraxen wurden trotz vermeintlich qualifizierter Fachbetriebe unsachgemäß durchgeführt.

Das kann dazu führen, dass Ihre Daten zu Ihrem Nachteil in die falschen Hände gelangen. 

Und besonders schlimm ist, dass Ihr Arzt/Ihre Ärztin oder Therapeut/in, Ihre absolute Vertrauensperson, keinen Einfluss darauf hat, was mit den Daten passiert, wenn diese die Praxis verlassen. Trotzdem muss nach den derzeitigen Bestimmungen Ihr Arzt für Datenpannen haften.

(Zahn-)ÄrztInnen, TherapeutInnen und alle sonstigen Heilberufler werden per Gesetz dazu gezwungen, gegen das höchste Prinzip zu verstoßen, das es gibt: die Schweigepflicht!  Wenn sie sich weigern, werden sie bestraft. 

Alle auf unserer Karte gelisteten DatenschützerInnen lassen sich nicht von der Politik gängeln und nehmen sogar Geldstrafen in Kauf, damit Ihre sensiblen Daten geschützt werden!